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Firmengründung

Firmengründung in Finnland - Unternehmesformen und die YEL

Wer seinen Wohnort innerhalb des europäischen Wirtschafts­raumes hat, kann in Finnland selbst­ständig unternehmerisch tätig werden und sich zu einer Firmengründung in Finnland entschließen. Bestimmte Branchen und Tätig­keiten wie die Alkohol­produktion und -einfuhr, der Verkauf oder Ausschank von Alkohol, Elektroinstallation, Krankentransporte, Reisebürodienste und andere wirtschaftliche Tätigkeiten sind jedoch in Finnland genehmigungspflichtig. Eine Firmengründung ist hier etwas schwieriger.

Am besten er­kundigt man sich in Finnland im örtlichen Rathaus oder bei der Polizei, ob die geplante Firmengründung Tätigkeit genehmigungs­pflichtig ist und welche Stelle gegebenenfalls über eine Genehmi­gung  entscheidet. Hinter Unternehmensnamen in Finnland steht sehr oft die Ab­kürzung „OY". Die beiden Buchstaben stehen für OSAKEYHTIÖ, was Aktien­gesell­schaft bedeutet. Dem OY bei der finnischen Firmengründung entspricht auf Schwedisch AB (AKTIE­BOLAG) - so kommt es beispielsweise zu der Form Iittala Group Oy Ab.  Als OY agieren große, mittelständische wie auch kleine Unter­nehmen; insofern ist die finnische Aktiengesellschaft durchaus mit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) vergleichbar. Unterschieden wird bei der Firmengründung in Finnland zwischen der privaten und der öffentlichen Aktiengesellschaft (Oy bzw. Oyj). Das Gründungskapital beträgt 2.500 Euro für die private und 80.000 Euro für die öffentliche Aktiengesellschaft. Für die Unternehmensform gilt ein Steuersatz von 26 Prozent, mit dem das steuerpflichtige Ergebnis in Finnland besteuert wird.

Weitere Unternehmensformen in Finnland

Neben dieser einzigen wirtschaftlich bedeutenden Form der Kapitalgesellschaft gibt es als Personengesellschaften bei der Firmengründung in Finnland die Offene Gesellschaft (AVOIN YHTIÖ) und die Kommanditgesellschaft (KOMMANDIITTIYHTIÖ). Der Einzelunternehmer heißt auf Finnisch Yksityinen elin­keinonharjoittaja und wird oft kurz TOIMINIMI genannt. Darüber hinaus existiert zur Firmengründung die Genossenschaft (OSUUS­KUNTA). Um sie in Finnland zu gründen, bedarf es mindestens dreier Personen. Die Wahl der Unternehmensform wird durch viele Faktoren bestimmt. Dabei sind steuerliche Aspekte in Finnland zweifellos von ent­scheidender Bedeutung. Diese Aspekte sollten Sie vor einer Firmengründung in Finnland im Gespräch mit Fachleuten klären. Eine Beratung bieten unter anderem die Existenzgründerzentren (UUSYRITYS­KESKUS) an, die es in Finnland in allen größeren Orten landesweit gibt.

Selbstständig in Finnland mit TOIMINIMI

Als selbstständiger Einzelunternehmer durch eine Firmengründung tätig zu werden, ist in Finnland - was die formale Seite betrifft - recht einfach. Dafür genügt die Anmel­dung bei der Patent- und Registerbehörde bzw. Finanzbehörde (PATENTTI- JA REKISTERI­HALLITUS bzw. VEROHALLITUS). Mit dieser Anmeldung geht bei der Firmengründung der Eintrag ins Steuervorauserhebungsregister einher (ENNAKKOPERINTÄREKISTERI). Damit ist der Unter­nehmer be­rechtigt, Rechnungen auszustellen. Nach der Anmeldung erhält man in Finnland in der Regel innerhalb von wenigen Tagen eine Firmennummer zugeteilt (auf Finnisch Y-TUNNUS). Sie besteht aus acht Ziffern, wobei die letzte Ziffer durch einen Bindestrich abgetrennt wird. Die Firmen­nummer muss nach einer Firmengründung in der Geschäftskorrespondenz stets angegeben werden. Eine Anmeldung beim Handelsregister (KAUPPAREKISTERI) wird für eine Firmengründung in Finnland erforderlich, wenn die ausgeübte Tätigkeit genehmigungspflichtig ist, wenn ständig eigene Geschäftsräume genutzt werden, die von der Wohnung getrennt sind, oder wenn der Unternehmer eine andere Person als die Ehe­part­nerin/den Ehepartner oder ein minderjähriges Kind be­schäftigt. Auch wer nicht dazu verpflichtet ist, darf seine Tätigkeit im Handelsregister anmelden, wodurch die Firmenbezeichnung wirksam geschützt wird. Die Gebühr für den Eintrag beträgt in Finnland 65 Euro und muss vor Abgabe der Anmeldung gezahlt werden. Für die Anmeldung zu den verschiedenen Registern im Rahmen einer Firmengründung in Finnland gibt es ein einheitliches Formular aus der Y-Vordruck-Serie (Y wie YRITTÄJÄ = Unternehmer). Der Selbstständige verwendet dabei den Vor­druck Nummer DREI. Die um Ausgaben und Abzüge verminderten Einkünfte des Einzel­unternehmers unterliegen in Finnland der progressiven Einkommen­steuer. Als TOIMINIMI können auch Ehepartner nach einer Firmengründung gemeinsam tätig sein. In diesem Fall wird die Steuer nach einem prozentualen Schlüssel auf beide Partner verteilt. Dieser Schlüssel muss der Steuerbehörde in Finnland gemeldet werden.

YEL in Finnland

Jeder Unternehmer - auch der Einzelunternehmer - ist in Finnland nach seiner Firmengründung ge­setzlich zu einer Pensionsversicherung verpflichtet. Sie wird YEL genannt. Diese Versicherung, die nicht durch eine freiwillige Versicherung ersetzbar ist, wird bei einem privaten Versicherungs­unternehmen abgeschlossen. Sie dient gleichzeitig der sozialen Absicherung des Unternehmers. Er ist dadurch beispielsweise wie ein Arbeitnehmer in Finnland kranken­ver­sichert; ferner besteht Versiche­rungsschutz bei Arbeitsunfähig­keit und Hinterbliebenenschutz im Todesfall. Frühestens vier Monate, spätestens sechs Monate nach Firmengründung in Finnland, genauer gesagt, nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit muss die YEL-Versicherung abge­schlossen werden. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 68. Der Beitrag zur YEL entspricht 20,6  Prozent aus dem Arbeitseinkommen (20,8 Prozent ab dem 54. Lebensjahr). Dabei wird als Arbeitseinkommen ein Wert festgelegt, der dem Gehalt entspricht, das der Unter­nehmer für seine Arbeit und entsprechend seiner Qualifikation erhalten würde. Als Untergrenze für das Jahresarbeitseinkommen wurde für 2008 in Finnland der Betrag 6.186,65 Euro festgesetzt. Freuen kann sich der Neuunternehmer nach seiner Firmengründung in Finnland über den Beitragsnachlass von 25 Prozent, der für die ersten vier Jahre nach erstmaligem Eintritt in das YEL-System gewährt wird. Auf der Basis des vereinbarten Arbeitseinkommens errechnet sich das Tagegeld im Krankheitsfall wie auch die spätere Altersrente. Der Selbstständige bleibt über YEL innerhalb der gesetzlichen Altersrentenversicherung. Eine zusätzliche freiwillige Absicherung für das Alter ist jedoch ratsam.





Firmengründung weltweit:

Japan
Bei einer Firmengründung in Japan kann man wie in Deutschland zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. In Japan stehen Unternehmern sieben Wege offen, um sich mit ihrer Firma dort nieder zu lassen.Die eine Möglichkeit ist die eines Repräsentanzbüros. Die Mitarbeiter eines Repräsentanzbüros dürfen den japanischen Markt studieren, Waren einkaufen sowie PR- und Marketing-Kampagnen durchführen....

Tschechien
Ausländische Personen haben grundsätzlich das Recht, zu denselben Konditionen wie Tschechen unternehmerisch tätig zu werden. Ausländer können also Unternehmen gründen oder sich daran beteiligen. Geht man ins Detail, wird die Sache etwas komplizierter. Aber keine Sorge wirklich nur etwasWer alsEU-Bürger eine Unternehmensgründung in Tschechien plant, hat es oftmals etwas einfacher, als Bürger...

Australien
In Australien dauert es nur durchschnittliche zwei Tage, bis Sie mit Ihrem Unternehmen vor Ort tätig werden können. Bereits innerhalb dieser kurzen Zeit kann man eine Tochtergesellschaft (subsidiary company) gründen. Dies geschieht in der Regel durch eine Neugründung. Der Erwerb einer bereits gegründeten Vorratsgesellschaft (shelf company) ist dazu nicht üblich. Zum Vergleich dazu Füreine...

Thailand
Grundsätzlich kann jeder Ausländer in Thailand eine Firma gründen, so lange er die gesetzlichen Vorschriften beachtet. Um die Haftung zu limitieren, ist die Gründung einer Co. Ltd., die in etwa der deutschen Rechtsform der GmbH entspricht - empfehlenswert.Das bedarf folgender VoraussetzungenundbullMindestkapital Einlage 1 Mio. THB, von der 25 einbezahlt werden müssen.undbullDie Beschäftigung...

Schweden
Etwa die Hälfte der Kleinunternehmer Schwedens leisten sich weniger als zwei Wochen Urlaub pro Jahr, heißt es in einer Erhebung des Unternehmensverbandes (företagarförbundet). Demnach nehmen 7 überhaupt keinen Urlaub, andererseits gönnen sich 29 4 Wochen und mehr. Ein weiteres Ergebnis dieser Umfragevon Juli 2007 84 der Kleinunternehmer arbeiten mehr als 40 Wochenstunden, bei 15 sind es über 60...

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