Steuern
Steuern in Finnland - Kommunalsteuer und andere Steuern
In Finnland werden Steuern und Abgaben aus dem Arbeitseinkommen für den Staat, die Kommune, die Kirchengemeinde und KELA (Sozialversicherungssystem) erhoben. Die monatlichen Abzüge vom Bruttogehalt erfolgen durch den Arbeitgeber entsprechend der in der Steuerkarte eingetragenen Prozentsätze für die Vorauszahlung. Die endgültige Berechnung der Steuern erfolgt in Finnland mittels Steuerbescheid einmal jährlich.
Ein Ehegattensplitting wird nicht angewendet; jeder Ehepartner wird in Finnland eigenständig veranlagt. Die Kommunen setzen die kommunalen Steuern fest. Im Jahr 2008 lag der durchschnittliche Steuersatz in Finnland bei 18,55 Prozent. Die Stadt Kauniainen, die im Gebiet der Stadt Espoo gelegene Enklave, ist für den landesweit günstigsten Kommunalsteuersatz bekannt: 2008 betrug er 16 Prozent. Der an den Staat zu zahlende Anteil der Steuern wird jährlich festgelegt und unterliegt der Progression. Wie die Kommunalsteuer variiert auch die Kirchensteuer je nach Wohnort: Der Steuersatz bewegt sich zwischen einem und zwei Prozent. Für die Deutsche Evangelisch-Lutherische Gemeinde in Finnland gilt beispielsweise ein Steuersatz von einem Prozent. Der Jahresdurchschnittswert für 2008 betrug 1,33 Prozent. Die Angaben zur Kirchenzugehörigkeit erhält die Steuerbehörde in Finnland vom Einwohnermelderegister.
Sozialabgaben, Kommunalsteuer und andere Steuern
Aus dem zu versteuernden Arbeitseinkommen werden neben den Steuern die Sozialabgaben einbehalten. Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil sind nicht gleich. Der Arbeitnehmer-Anteil für die Rentenversicherung (TYÖELÄKE) beträgt 4,1 Prozent für Personen bis zum vollendeten 53. Lebensjahr; bis zum vollendeten 68. Lebensjahr 5,2 Prozent. Für die Arbeitslosenversicherung (TYÖTTÖMYYSVAKUUTUS) gehen in Finnland 0,34 Prozent ab. Die Abgabe für die Krankenversicherung (SAIRAUSVAKUUTUS) ist bereits in den kommunalen Steuern enthalten. Sie besteht zum einen aus der Abgabe für die Krankenversorgung (SAIRAANHOITOMAKSU) in Höhe von 1,25 Prozent, zum anderen für das Tagegeld (PÄIVÄRAHAMAKSU) in Höhe von 0,67 Prozent. Wie sich an diesen Zahlen erkennen lässt, entfällt ein Großteil der Abzüge in Finnland auf die Kommunalsteuer. Das liegt daran, dass die Kommunen vielfältige Aufgaben wahrnehmen, die der sozialen Absicherung der Bewohner dienen. Diese Leistungen werden durch die kommunalen Steuern finanziert. Die Sozialabgaben im engeren Sinne sind daher in Finnland im Vergleich zu Deutschland niedrig, doch ein Vergleich der Prozentsätze für die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung allein hat keine Aussagekraft. Neben den bereits erwähnten Steuern gibt es noch die Kapitalertragsteuer. Sie beträgt in Finnland 28 Prozent und wird an den Staat abgeführt. Zum Abschluss noch ein Wort zur wohl wichtigsten Verbrauchssteuer, zur Mehrwertsteuer (ARVONLISÄVERO, abgekürzt ALV): Der allgemeine Satz beträgt in Finnland 22 Prozent. Ein ermäßigter Satz von acht Prozent wird bei Büchern, Medikamenten, beim Personentransport sowie bei anderen Leistungen angewendet.
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