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Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht

Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht in Finnland — Entwicklungen

Auf dem Arbeitsmarkt in Finnland arbeiten insgesamt etwa zwei Drittel der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Der Beschäftigungsgrad soll auf 75 Prozent erhöht werden. Charakteristisch für den finnischen Arbeits­markt ist der Anteil der Frauen: Er liegt bei etwa 50 Prozent. Frauen sind, anders als in anderen EU-Staaten, in Finnland überwiegend ganz­tags beschäftigt. Das ist unter anderem auf das hervorragende Kinderbetreuungs­system der Gemeinden zurückzuführen. Trotzdem hat sich seit Beginn der 90er Jahre die Zahl von Teilzeit­arbeitsverhältnissen auf dem finnischen Arbeitsmarkt erhöht: von 8,9 Prozent im Jahr 1989 auf 13,1 Prozent im Jahr 2005, wobei Frauen etwa doppelt so häufig wie Männer teilzeitbeschäftigt sind. Ob sich dieser aus der Zeit der wirtschaftlichen Rezession stammende Trend in Finnland langfristig verstärken wird oder aufgrund des prognostizierten Arbeitskräftemangels auf dem Arbeitsmarkt eher wieder zurückgeht, bleibt abzuwarten.

Wiederum sind es besonders die Frauen, die in Finnland eine weitere Ent­wicklung der vergangenen Jahre verstärkt zu spüren bekommen: Der Anteil von befristeten Arbeitsverhältnissen auf dem Arbeitsmarkt hat zugenommen. Von der so genannten Stückchen-Arbeit (PÄTKÄTYÖ) sind vor allem junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 30 Jahren betroffen - also gerade die Generation, bei der die Familien­planung ganz oben auf der Tagesordnung steht und für die Arbeits­platzsicherheit von höchster Bedeutung ist.

 Rentenalter und Arbeitslosigkeit auf dem Arbeitsmarkt

Wie in vielen anderen westlichen Industriestaaten steigt der Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung auch in Finnland stark an. Waren 1917 nur 0,6 Prozent der Bevölkerung über 80 Jahre alt, beträgt der Anteil heute 4,2  Prozent; hochgerechnet auf 2040 ergeben sich für Finnland elf Prozent. Die demo­grafische Verschiebung schreitet dabei in Finnland schneller voran als in den anderen EU-Ländern. Noch halten sich die Aus­wirkungen auf den finnischen Arbeitsmarkt in Grenzen. Durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wurde die Anstellung bzw. Weiter­beschäftigung älterer Arbeitnehmer gezielt gefördert. Mit einer hohen Erwerbstätigenquote bei den 55- bis 64-Jährigen zählt Finnland einmal mehr zu den europäischen Spitzenreitern. Ab 2010, so die Prognose, wird es allerdings weniger Menschen im arbeits­fähigen Alter für den finnischen Arbeitsmarkt geben. Ihre Zahl soll bis 2020 auf dem finnischen Arbeitsmarkt um etwa 200.000 zurückgehen; zu dieser Schätzung kommt die Studie „Beschäfti­gung 2025", die gemeinsam von finnischen Ministerien und forschenden Einrichtungen erstellt wurde. Daraus lässt sich ableiten, dass dem Arbeitsmarkt in Finnland im kommenden Jahrzehnt ein Arbeits­kräftemangel droht, selbst unter der Voraus­setzung, dass neue Arbeitsplätze nur eingeschränkt entstehen und die Arbeitslosigkeit weiter zurückgeht. Ab 2010 soll sich die Arbeitslosigkeit in Finnland bei rund fünf Prozent im Landes­durchschnitt einpendeln. Allerdings wird sie bei gleichzeitigem Arbeitskräftemangel branchenspezifisch wie auch regional fort­bestehen.

Angebot und Nachfrage differieren öfters

Dieses Ungleichgewicht zwischen verfüg­baren Arbeits­kräften und Arbeitsplätzen auf dem Arbeitsmarkt resultiert aus den veränderten Anforde­rungen am Arbeitsmarkt in Finnland. Die Automatisierung in der Industrie bedingt eine sinkende Nachfrage nach traditionellen Berufen, während die neu entstehenden Arbeitsplätze eine andere, häufig hohe Qualifikation erfordern. Neue Arbeitsplätze mit geringeren Qualifikationsanforderungen sind in Finnland am ehesten auf dem Dienst­leistungsmarkt zu erwarten. Unübersehbar ist ferner der geografische Aspekt: Arbeitsplätze bietet vor allem der Arbeitsmarkt in den städtischen Zentren im Süden des Landes sowie die boomende Region Oulu weiter oben im Norden. Ent­sprechend stark ist der Zuzug in diese Städte, insbesondere in die Hauptstadtregion. Dagegen sehen sich ländliche Gemeinden in Finnland einer­seits mit der Abwanderung vor allem qualifizierter Kräfte konfrontiert, andererseits mit einer hohen Arbeitslosigkeit, die gebietsweise bis zu 20 Prozent beträgt.

 Gewerkschaften und Arbeitsvertrag auf Finnlands Arbeitsmarkt

Verglichen mit anderen europäischen Ländern sind die finnischen Lohn- und Gehaltsempfänger auf dem Arbeitsmarkt stärker gewerkschaftlich organisiert: Etwa 75 Prozent der abhängig Beschäftigten in Finnland gehören einer Gewerk­schaft an. Für die meisten Branchen bestehen Tarifverträge, die zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ausgehandelt wer­den. Sie gelten bis zu den nächsten Tarifabschlüssen und regeln die gültigen Arbeitsbedingungen oftmals sehr detailliert. Viele Tarif­verträge auf dem Arbeitsmarkt sind allgemein verbindlich und daher für alle Arbeitgeber der Branche bindend. Insgesamt ist das Arbeitsrecht in Finnland sehr komplex und besteht aus vielen Einzelgesetzen und Rechtsgrundsätzen, die von den Gerichten entwickelt wurden. Die wichtigsten Gesetze, die die Arbeitsbeziehung auf dem Arbeitsmarkt in Finnland regeln, sind das Arbeitsvertragsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Jahresurlaubsgesetz und das Gesetz über die Freistellung zu Bildungszwecken. Das Arbeitsvertrags­gesetz ist die Grundlage aller Arbeitsbeziehungen im privaten wie öffentlichen Sektor und das unabhängig von der Art der Arbeit. Dass ein Arbeitsvertrag (TYÖSOPIMUS) schriftlich geschlossen werden sollte, versteht sich von selbst. Liegt er jedoch nicht in schriftlicher Form vor oder enthält ein Vertrag nicht die inhaltlichen Minimalanforderungen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt in Finnland bis zum Ende des ersten Lohnzahlungszeitraums eine schrift­liche Erklärung über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses aus­händigen.

Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse und das Kündigungsrecht

Arbeitsverträge auf dem finnischen Arbeitsmarkt können befristet und unbefristet sein. Für eine Befristung ist ein sachlicher Grund erforderlich; ohne ihn wäre der Arbeitsvertrag rechtlich unbefristet. Sachliche Gründe für eine Befristung zu formulieren, stellen in der Praxis für den Arbeitgeber keine Hürde dar. Dies belegt die an anderer Stelle erwähnte Zunahme der „Stückchen-Arbeit" (PÄTKÄTYÖ). Im Vertrag kann eine Probezeit vereinbart werden, während der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ohne besonderen Grund kündigen darf. Die Probezeit beträgt in der Regel vier Monate; sie ist nicht verlängerbar. Liegt dem Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag zugrunde, kann die dort vereinbarte Probezeit nicht überschritten werden. Ein befristeter Vertrag auf dem Arbeitsmarkt in Finnland endet ohne gesonderte Kündigung zum ver­einbarten Zeitpunkt. Als Arbeitnehmer können Sie einen unbe­fristeten Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Ihre Kündi­gungsfrist beträgt in Finnland vierzehn Tage bei einer Vertragsdauer bis zu fünf Jahren, bei längerer Vertragsdauer liegt sie bei einem Monat. Arbeitgeber müssen dagegen für eine Kündigung einen sachlichen und schwer­wiegenden Grund vorweisen. Nach dem Arbeitsvertragsgesetz hat der Arbeitgeber, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, variierende Kündigungsfristen einzuhalten. Der Kündigungsschutz ist auf dem Arbeitsmarkt in Finnland sehr ausgeprägt. Ein vor­über­gehender Arbeitsrückgang ist in Finnland beispielsweise kein Kündigungsgrund. Bei einem erheblichen und dauerhaften Arbeitsrückgang ist eine Kündigung nur möglich, wenn dem Arbeitnehmer keine andere ver­gleichbare Tätigkeit im Unternehmen angeboten werden kann. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Wunsch ein Zeugnis ausstellen: wohlgemerkt auf Wunsch - der Arbeitnehmer muss diesen Wunsch also kundtun, was nicht unmittelbar nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geschehen muss. Für eine einfache Arbeitsbestätigung beträgt die Frist für ein qualifiziertes Arbeits­zeugnis in Finnland zehn Jahre nach Ende der Tätigkeit.





Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht weltweit:

Japan
Im Gegensatz zu Deutschland ist es in Japan nicht unüblich mündliche Arbeitsverträge abzuschließen, die dann auch rechtlich bindend sind. Diese Art Verträge abzuschließen gilt als Ausdruck des gegenseitigen Vetrauens. Ein Arbeitsvertrag, egal ob mündlich oder schriftlich muss nach in Japan geltendem Arbeitsrecht Regelungen und Vereinbarung zumGehalt, den Arbeitszeiten, den Aufgaben, dem...

Kanada
Arbeitnehmer mit einem festen Arbeitsvertrag bekommen in Kanada normalerweise wie in Deutschland auch ein Grundgehalt, Krankenversicherung und in einigen Fällen Prämien wie Aktienoptionspakete. In der Regel werden auch Weiterbildungsmaßnahmen vom Arbeitgeber übernommen. Vom Gehalt werden Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung und Einkommenssteuer abgezogen. Der kanadische Mindestlohn...

Malaysia
In Malaysia sind etwa 11,3 Millionen Angestellte und Arbeiter beschäftigt. Generell ist die Arbeitslosigkeit im Land gering und es scheint, als hätten auch ausländische Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt gute Jobchancen. Schließlich sind von der Gesamtzahl der Arbeitnehmer in Malaysia knapp zwei Millionen ausländische Arbeitnehmer. Nach anderer Schätzungsind es auch fast 3 Millionen. Trotz aller...

Norwegen
Der Arbeitsmarkt in Norwegen boomt und ist von Fachkräftemangel bestimmt. Im Jahr 2006 konnte Norwegen nur 2.000 hoch qualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland einstellen - dabei lag schon damals die Quote bei 5.000. Ab 2008 wurden daher die Voraussetzungen der Arbeitsaufnahme für Facharbeiter noch einmal deutlich verbessert.Die Arbeitszeiten in Norwegen werden insgesamt viel stärker...

Thailand
Mittlerweile stehen in Thailand mehr als die Hälfte der Menschen in einem Arbeitsverhältnis. Erschreckend ist aber, dass dazu etwa 1 Million Kinder bis zum Alter von 15 Jahren gehören.Es ist natürlich übertrieben, wenn man behauptet, es gäbe in Thailand so gut wie kaum gut ausgebildete Mitarbeiter. In allen Sparten der Gesellschaft müssen junge Leute für ihre Tätigkeiten von den momentanen...

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