Arbeitsmarkt & Arbeitsrecht
Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht in Finnland — Entwicklungen
Auf dem Arbeitsmarkt in Finnland arbeiten insgesamt etwa zwei Drittel der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter. Der Beschäftigungsgrad soll auf 75 Prozent erhöht werden. Charakteristisch für den finnischen Arbeitsmarkt ist der Anteil der Frauen: Er liegt bei etwa 50 Prozent. Frauen sind, anders als in anderen EU-Staaten, in Finnland überwiegend ganztags beschäftigt. Das ist unter anderem auf das hervorragende Kinderbetreuungssystem der Gemeinden zurückzuführen. Trotzdem hat sich seit Beginn der 90er Jahre die Zahl von Teilzeitarbeitsverhältnissen auf dem finnischen Arbeitsmarkt erhöht: von 8,9 Prozent im Jahr 1989 auf 13,1 Prozent im Jahr 2005, wobei Frauen etwa doppelt so häufig wie Männer teilzeitbeschäftigt sind. Ob sich dieser aus der Zeit der wirtschaftlichen Rezession stammende Trend in Finnland langfristig verstärken wird oder aufgrund des prognostizierten Arbeitskräftemangels auf dem Arbeitsmarkt eher wieder zurückgeht, bleibt abzuwarten.
Wiederum sind es besonders die Frauen, die in Finnland eine weitere Entwicklung der vergangenen Jahre verstärkt zu spüren bekommen: Der Anteil von befristeten Arbeitsverhältnissen auf dem Arbeitsmarkt hat zugenommen. Von der so genannten Stückchen-Arbeit (PÄTKÄTYÖ) sind vor allem junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter 30 Jahren betroffen - also gerade die Generation, bei der die Familienplanung ganz oben auf der Tagesordnung steht und für die Arbeitsplatzsicherheit von höchster Bedeutung ist.
Rentenalter und Arbeitslosigkeit auf dem Arbeitsmarkt
Wie in vielen anderen westlichen Industriestaaten steigt der Anteil der Älteren an der Gesamtbevölkerung auch in Finnland stark an. Waren 1917 nur 0,6 Prozent der Bevölkerung über 80 Jahre alt, beträgt der Anteil heute 4,2 Prozent; hochgerechnet auf 2040 ergeben sich für Finnland elf Prozent. Die demografische Verschiebung schreitet dabei in Finnland schneller voran als in den anderen EU-Ländern. Noch halten sich die Auswirkungen auf den finnischen Arbeitsmarkt in Grenzen. Durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen wurde die Anstellung bzw. Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer gezielt gefördert. Mit einer hohen Erwerbstätigenquote bei den 55- bis 64-Jährigen zählt Finnland einmal mehr zu den europäischen Spitzenreitern. Ab 2010, so die Prognose, wird es allerdings weniger Menschen im arbeitsfähigen Alter für den finnischen Arbeitsmarkt geben. Ihre Zahl soll bis 2020 auf dem finnischen Arbeitsmarkt um etwa 200.000 zurückgehen; zu dieser Schätzung kommt die Studie „Beschäftigung 2025", die gemeinsam von finnischen Ministerien und forschenden Einrichtungen erstellt wurde. Daraus lässt sich ableiten, dass dem Arbeitsmarkt in Finnland im kommenden Jahrzehnt ein Arbeitskräftemangel droht, selbst unter der Voraussetzung, dass neue Arbeitsplätze nur eingeschränkt entstehen und die Arbeitslosigkeit weiter zurückgeht. Ab 2010 soll sich die Arbeitslosigkeit in Finnland bei rund fünf Prozent im Landesdurchschnitt einpendeln. Allerdings wird sie bei gleichzeitigem Arbeitskräftemangel branchenspezifisch wie auch regional fortbestehen.
Angebot und Nachfrage differieren öfters
Dieses Ungleichgewicht zwischen verfügbaren Arbeitskräften und Arbeitsplätzen auf dem Arbeitsmarkt resultiert aus den veränderten Anforderungen am Arbeitsmarkt in Finnland. Die Automatisierung in der Industrie bedingt eine sinkende Nachfrage nach traditionellen Berufen, während die neu entstehenden Arbeitsplätze eine andere, häufig hohe Qualifikation erfordern. Neue Arbeitsplätze mit geringeren Qualifikationsanforderungen sind in Finnland am ehesten auf dem Dienstleistungsmarkt zu erwarten. Unübersehbar ist ferner der geografische Aspekt: Arbeitsplätze bietet vor allem der Arbeitsmarkt in den städtischen Zentren im Süden des Landes sowie die boomende Region Oulu weiter oben im Norden. Entsprechend stark ist der Zuzug in diese Städte, insbesondere in die Hauptstadtregion. Dagegen sehen sich ländliche Gemeinden in Finnland einerseits mit der Abwanderung vor allem qualifizierter Kräfte konfrontiert, andererseits mit einer hohen Arbeitslosigkeit, die gebietsweise bis zu 20 Prozent beträgt.
Gewerkschaften und Arbeitsvertrag auf Finnlands Arbeitsmarkt
Verglichen mit anderen europäischen Ländern sind die finnischen Lohn- und Gehaltsempfänger auf dem Arbeitsmarkt stärker gewerkschaftlich organisiert: Etwa 75 Prozent der abhängig Beschäftigten in Finnland gehören einer Gewerkschaft an. Für die meisten Branchen bestehen Tarifverträge, die zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden ausgehandelt werden. Sie gelten bis zu den nächsten Tarifabschlüssen und regeln die gültigen Arbeitsbedingungen oftmals sehr detailliert. Viele Tarifverträge auf dem Arbeitsmarkt sind allgemein verbindlich und daher für alle Arbeitgeber der Branche bindend. Insgesamt ist das Arbeitsrecht in Finnland sehr komplex und besteht aus vielen Einzelgesetzen und Rechtsgrundsätzen, die von den Gerichten entwickelt wurden. Die wichtigsten Gesetze, die die Arbeitsbeziehung auf dem Arbeitsmarkt in Finnland regeln, sind das Arbeitsvertragsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Jahresurlaubsgesetz und das Gesetz über die Freistellung zu Bildungszwecken. Das Arbeitsvertragsgesetz ist die Grundlage aller Arbeitsbeziehungen im privaten wie öffentlichen Sektor und das unabhängig von der Art der Arbeit. Dass ein Arbeitsvertrag (TYÖSOPIMUS) schriftlich geschlossen werden sollte, versteht sich von selbst. Liegt er jedoch nicht in schriftlicher Form vor oder enthält ein Vertrag nicht die inhaltlichen Minimalanforderungen, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt in Finnland bis zum Ende des ersten Lohnzahlungszeitraums eine schriftliche Erklärung über die Bedingungen des Arbeitsverhältnisses aushändigen.
Befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse und das Kündigungsrecht
Arbeitsverträge auf dem finnischen Arbeitsmarkt können befristet und unbefristet sein. Für eine Befristung ist ein sachlicher Grund erforderlich; ohne ihn wäre der Arbeitsvertrag rechtlich unbefristet. Sachliche Gründe für eine Befristung zu formulieren, stellen in der Praxis für den Arbeitgeber keine Hürde dar. Dies belegt die an anderer Stelle erwähnte Zunahme der „Stückchen-Arbeit" (PÄTKÄTYÖ). Im Vertrag kann eine Probezeit vereinbart werden, während der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ohne besonderen Grund kündigen darf. Die Probezeit beträgt in der Regel vier Monate; sie ist nicht verlängerbar. Liegt dem Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag zugrunde, kann die dort vereinbarte Probezeit nicht überschritten werden. Ein befristeter Vertrag auf dem Arbeitsmarkt in Finnland endet ohne gesonderte Kündigung zum vereinbarten Zeitpunkt. Als Arbeitnehmer können Sie einen unbefristeten Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Ihre Kündigungsfrist beträgt in Finnland vierzehn Tage bei einer Vertragsdauer bis zu fünf Jahren, bei längerer Vertragsdauer liegt sie bei einem Monat. Arbeitgeber müssen dagegen für eine Kündigung einen sachlichen und schwerwiegenden Grund vorweisen. Nach dem Arbeitsvertragsgesetz hat der Arbeitgeber, je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses, variierende Kündigungsfristen einzuhalten. Der Kündigungsschutz ist auf dem Arbeitsmarkt in Finnland sehr ausgeprägt. Ein vorübergehender Arbeitsrückgang ist in Finnland beispielsweise kein Kündigungsgrund. Bei einem erheblichen und dauerhaften Arbeitsrückgang ist eine Kündigung nur möglich, wenn dem Arbeitnehmer keine andere vergleichbare Tätigkeit im Unternehmen angeboten werden kann. Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auf Wunsch ein Zeugnis ausstellen: wohlgemerkt auf Wunsch - der Arbeitnehmer muss diesen Wunsch also kundtun, was nicht unmittelbar nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses geschehen muss. Für eine einfache Arbeitsbestätigung beträgt die Frist für ein qualifiziertes Arbeitszeugnis in Finnland zehn Jahre nach Ende der Tätigkeit.
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